AGB

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und dem Produzenten. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Angebote von khm-media sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des zugesandten Angebots durch den Kunden in schriftlicher oder mündlicher Form (E-Mail, Fax, Brief, Telefon, Instant Messenger etc.) zustande.

1. Kosten

Die Kosten für die Produktion belaufen sich auf den im Vertrag bzw. Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei der Berechnung der Teilleistungen wird die im Vertrag angegebene voraussichtliche Lauflänge der Produktion zugrunde gelegt. Zudem sind im Preis die einfachen Nutzungsrechte, wie sie im Abschnitt 3 genannt werden, enthalten. Im Honorar nicht eingeschlossen sind (falls nicht ausdrücklich aufgelistet):
Vervielfältigungen
Fremdsprachenversionen
Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM).
Reise- Übernachtungs- oder Fahrtkosten sowie Spesen
Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

2. Vergütung

Soweit nicht anders vereinbart, gilt die folgende Zahlungsweise als vereinbart:
30% nach Auftragsannahme
70% nach Fertigstellung
Die Zahlung der Vergütung hat per Überweisung zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Zeit nicht auf dem Konto des Produzenten ein, so ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Zur Feststellung des Verzugs bedarf es keiner Mahnung oder Fristsetzung des Produzenten. Im Falle, dass der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist oder sofern ausdrücklich Stundung vereinbart worden ist, trägt der Auftraggeber die Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszins, einschließlich etwaiger Bearbeitungskosten, es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Bei erheblichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen, bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des einen Vertragspartners ist der jeweils andere zum sofortigen Rücktritt von allen bestehenden Verträgen berechtigt.

3. Rechte

Die einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden dem Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme, übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungsrecht an Kamerakassetten und sonstigen belichteten oder aufgezeichneten Materialien (Rohmaterial). Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, die über den im Angebot bezeichneten Zweck hinaus geht, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen (DVDs für Geschäftspartner, CD-ROM usw.) ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen. Die Produktion darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung mit des Produzenten verändert werden. Der Produzent hat das Recht die fertige Produktion zu Werbe-, Marketing-und Demonstrationszwecken einzusetzen, zum Beispiel auf seiner Internetseite.

4. Haftung

Für den Fall schuldhaft verursachter Verluste oder Beschädigungen von Originalfilmen, Videobändern oder sonstiger Ausgangsmaterialien, die des Produzenten vom Auftraggeber zur Bearbeitung oder Aufbewahrung übergeben worden sind, wird die Haftung des Produzenten auf die Neulieferung von Rohfilmmaterial in gleicher Länge der beschädigten oder verloren gegangenen Teile beschränkt. In allen anderen Schadensfällen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, haftet der Produzent wie in eigenen Angelegenheiten. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet der Produzent nicht. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers im Übrigen wird nicht berührt. Wenn zur Abnahme und nach Fertigstellung das fertige Video auf YouTube oder anderen Videokanälen hochgeladen wird, übernimmt der Produzent dafür keine Haftung. Dies betrifft insbesondere Nutzungsänderungen des Anbieters, Kommentare unter dem Video, ein eventueller Verlust oder Löschung des Videos etc.

5. Versicherung

Alle des Produzenten übergebenen Gegenstände oder Materialien werden seitens des Produzenten nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei dem Produzenten befindlichen Materials Sorge zu tragen.

6. Produktionsabnahme

Sofern nicht anders vereinbart, gehen geschmackliche Änderungen oder Veränderungswünsche zu Lasten des Auftraggebers, wie zum Beispiel nachträgliche Bildfolgen-, Musik- oder Textänderungen, und werden mit 75 € pro Stunde zzgl. MwSt. berechnet. Der Auftraggeber muss innerhalb von sieben Werktagen schriftlich die Abnahme der Produktion bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt die Produktion als abgenommen. Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Übergabe des Films (auch digital) schriftlich erfolgen. Die Produktion wird in einer Qualität hergestellt, wie sie der Produzent anhand von Mustern (Showreels und Beispielfilme auf der Internetseite) vorweisen kann oder wie die Parteien es im schriftlichen Auftrag vereinbart haben. Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung der Produktion liegt bei dem Produzenten. Für die sachliche Richtigkeit des Produktionsinhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit zeichnet sich der Auftraggeber verantwortlich.

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einverständniserklärungen der im Film gezeigten Personen, die er vorab eingeholt hat, z.B. für die Ausstrahlung im Internet. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so muss dieses mit dem Produzenten abgestimmt werden (besonders auch die Rechtesituation, Lizenzen etc.). Bringt der Auftraggeber dem Produzenten einen Musiktitel mit, so ist er für die musikrechtliche Klärung verantwortlich, der Produzent kann das gegen Honorar übernehmen.

8. Lieferzeiten und Termine

Alle vom Produzenten angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks o.Ä. verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse. Nach Angebotsannahme ist der Videofilm innerhalb von vier Monaten ab Datum der ersten Überweisung zu realisieren, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Sollte der Film in dieser Zeit nicht beendet werden, und liegt das maßgeblich am Auftraggeber (weil er keinen Drehtermin nennt usw.) kann der Produzent einen Abschlag von 30% des gesamten Auftragsvolumens mit sofortiger Zahlung verlangen.

9. Versand

Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet der Produzent wie in eigenen Angelegenheiten.

10. Sonstige Vereinbarungen

Der Auftraggeber trägt, sofern nicht anders vereinbart wird, für alle Aufträge an Dritte, die der Produzent im Zusammenhang mit seinem Auftrag erteilt, die Zahlungsverpflichtung. Der Produzent ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben. Der Produzent verpflichtet sich, jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung der Produktionstätigkeit, das ihr vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Abschriften und Auszüge herauszugeben. Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt gewordenen Firmeninterna zu bewahren. Sollte ein terminierter Drehtag vom Auftraggeber aus wichtigen Gründen verschoben werden, ist das bis 14 Werktage vor der Produktion kostenlos möglich, bis zwei Werktage (bzw. 48 Stunden) vor dem Dreh sind 40 % des Drehhonorars fällig, ab 47 Stunden vor dem Dreh sind 60% des Drehhonorars fällig. Ein neuer Drehtag wird normal berechnet. Sollte der Produzent aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Streiks, Naturkatastrophen etc.) die Produktion verschieben müssen, so ist sie nicht für Kosten verantwortlich, die beim Auftraggeber entstanden sind. Die Kosten für einen Dreh, der technisch durchgeführt werden könnte (mit Regenschutz für die Kamera etc.) und aus inhaltlich-ästhetischen Gründen nicht durchgeführt wird, übernimmt der Kunde wie oben beschrieben.

11. Namensnennung

Der Produzent wird an geeigneter Stelle das Recht eingeräumt, in der Regel im Vor – oder Abspann der Produktion, folgenden Urheberhinweis samt Logo anzufügen: “Eine Produktion von khm-media“ / „khm-media.de“. Der Produzent bekommt das Recht, das vom Auftraggeber abgenommene Video als Referenz auf Ihrer Seite www.khm-media.de anzugeben und für weitere Eigenwerbung zu nutzen.

12. Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Produzent seinen Geschäftssitz hat. Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz des Produzenten vereinbart.

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